(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für den ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Vor Fahrtbeginn sind vom Nutzer/ von der Nutzerin die Fahrtauglichkeit und die Verkehrstauglichkeit des Fahrrads zu überprüfen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes.
(2) Stellt der Nutzer/die Nutzerin einen Mangel fest, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dem Anbieter dies unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht benutzt werden.
(3) Auch kleinere Mängel, beispielsweise an der Transportbox, den Reifen, den Felgen, der Gangschaltung oder sonstigen Teilen des Fahrrads sind dem Anbieter mitzuteilen.
(4) Der Nutzer/Die Nutzerin darf das Fahrrad ausschließlich vertragsgemäß gebrauchen (vgl. §603 BGB) und muss die geltenden Straßenverkehrsregeln (StVO) beachten.
(5) Er/Sie darf die Transportvorrichtungen des Lastenfahrrads nicht unsachgemäß nutzen. Insbesondere ist auf die jeweils zulässige maximale Last (siehe Gebrauchsanleitung) und die ordnungsgemäße Sicherung des Transportguts zu achten.
(6) Umbauten oder sonstige Eingriffe am Fahrrad sind untersagt.
(7) Der Nutzer/Die Nutzerin hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass Dritte weder gefährdet noch behindert werden. In jedem Fall ist, entsprechend dem genutzten Fahrradtyp, der Ständer zu verwenden oder die Feststellbremse zu fixieren.
(8) Beim Abstellen auf Gehwegen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Durchgangsbreite freigehalten wird, so dass Begegnungsverkehr z.B. mit Kinderwagen und Rollstühlen möglich bleibt.
(9) Rettungswege, Ein- und Ausfahrten, Zugangswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwege, Bordsteinabsenkungen, Blindenleitsysteme und Fußgängerüberwege sind grundsätzlich freizuhalten.
(10) Das Anlehnen an Bäume, Fahrzeuge, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschilder oder andere Gegenstände ist zu unterlassen.
(11) Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit den zugehörigen Schlössern so zu sichern, dass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Nach Möglichkeit ist das Rad an einen festen Gegenstand (bspw. Anlehnbügel) anzuschließen. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Eine Sicherung mit weiteren Schlössern ist nicht zulässig.
(12) Sollte es gestohlen werden, wird der Nutzer/die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen, den Anbieter kontaktieren und auch das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter übermitteln.